Derzeit ist die Finanzierung von Schulungen in der Pädiatrie leider nur für die beiden DMP-Diagnosen Asthma bronchiale und Typ 1 Diabetes gesichert sowie im Rahmen von Medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen. Bei allen anderen Indikationen ist die Kostenübernahme von Einzelfallentscheidungen der Kostenträger abhängig oder muss auf anderem Wege geleistet werden.
Wird eine Kostenübernahme für ambulante Schulungen im Rahmen des § 43 SGB V angestrebt (als wohnortnahe ergänzende Leistungen zur Rehabilitation), muss ein Antrag beim GKV Spitzenverband gestellt werden. Das Programm wird dann sozialmedizinisch begutachtet. Wesentliche Voraussetzungen für die Bewilligung sind eine hinreichende Qualifikation des Trainerteams, aussagekräftige schriftliche Schulungsmaterialien, die Dokumentation von Prozessparametern, sowie bestmöglich ein Nachweis der Wirksamkeit.
Die detaillierten Vorgaben finden sich in den gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände für Patientenschulungen.
Sollten die Voraussetzungen für die Kostenübernahme nach § 43 SGB V nicht erfüllt sein, müssen alternative Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden, ggf. auch in Kombination mehrerer Träger: