Derzeit ist die Finanzierung von Schulungen in Deutschland leider nur für die beiden DMP-Diagnosen Asthma bronchiale und Typ 1 Diabetes gesichert sowie im Rahmen von Medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen. Bei allen anderen Indikationen ist die Kostenübernahme von Einzelfallentscheidungen der Kostenträger abhängig oder muss auf anderem Wege geleistet werden.
Wird eine Kostenübernahme im Rahmen des § 43 SGB V als wohnortnahe ergänzende Rehabilitation angestrebt, muss ein schriftlicher Antrag beim SEG 1 des MDK gestellt werden. Wesentliche Voraussetzungen für die Bewilligung sind eine nachgewiesene Qualitätssicherung über schriftliche Curricula, angemessene Trainerqualifikation und bestmöglich einen Wirksamkeitsnachweis.
Sollten die Voraussetzungen für die Kostenübernahme nach § 43 SGB V nicht erfüllt sein, müssen alternative Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden, ggf. auch in Kombination mehrerer Träger: